Unser aktuelles Gruppenangebot mit freien Plätzen (nicht verbindlich) ist in der unten folgenden Tabelle gelistet. Über die Vergabe entscheidet der Vorstand.
Die Wege zu unseren Sportstätten sind (links) nebenstehend über die Auswahl der Gemeinde beschrieben.
Kursübersicht 1. Halbjahr 2023
Stand:01.03.2023
Auszug aus den Teilnahmebedingungen
01.03.2023
Übernahme der Eintrittskosten in Schwimmbäder durch Rehabilitanden
(gilt nicht für Mitglieder der BRSG mit Verordnung)
Die Eintrittskosten für Schwimmbäder sind ein erheblicher Kostenfaktor. Diese Kosten sind nach einer in Bayern getroffenen Vereinbarung durch den Rehabilitanden zu tragen. Die BRSG bietet für die unten genannten Sportstätten vergünstigte Zugangskosten für die ausschließliche Teilnahme am verordneten Reha-Sport an. Dieser Zugang ist nicht für eine Nutzung des Bades außerhalb des Reha-Betriebes gültig. Die Kosten werden jeweils am Monatsende per Lastschrift eingezogen.
Diese Regelung betrifft alle Reha-Verordnungen, die nach dem 1.4.2022 von der BRSG Aschaffenburg angenommen werden. Die Kosten für den Eintritt müssen ab dem 1.07.2022 übernommen werden. Für alle bestehenden Verordnungen gilt Bestandsschutz bis zum Ende des Genehmigungszeitraumes.
Eintrittspauschalen für Rehabilitanden ab 1.07.2022 je Teilnahme
Comeniusschule 1,00 €
Hallenbad Aschaffenburg 2,00 €
Vitamar Kleinostheim 2,50 €
Die Angaben gelten vorbehaltlich erforderlicher Anpassungen.
Vorhandene Jahreskarten für Vitamar und Hallenbad können gegen Vorlage einer Kopie eingesetzt werden.